AGBs
Getränke Kerschhaggl GmbH
www kerschhaggl.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Getränke Kerschhaggl GmbH
Getränke Kerschhaggl GmbH, Gewerbegebiet 1, 6275 Stumm im Zillertal, FN 132457 s, Landesgericht Innsbruck, UID ATU38514504, www.kerschhaggl.at – Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Getränke Kerschhaggl GmbH („Kerschhaggl“): Belieferung von Gastronomie- und Hotelleriebetrieben (auch über die B2B-Bestellplattform), Verkauf im Geschäft sowie Event-Belieferung und Verleih von Geräten.
- „Unternehmer“ sind Kunden im Sinne des UGB, „Verbraucher“ Kunden im Sinne des KSchG. Bestimmungen, die nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Kerschhaggl ihnen schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Konditionen, Zahlungsziele) gehen diesen AGB vor.
- Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
§ 2 Vertragsabschluss und B2B-Plattform
- Angebote von Kerschhaggl, Preislisten und Darstellungen auf der Website sind freibleibend.
- Die B2B-Bestellplattform steht ausschließlich Unternehmern offen. Zugangsdaten sind geheim zu halten; Bestellungen über den Zugang des Kunden gelten als von ihm abgegeben. Die Informationspflichten nach § 9 und § 10 Abs. 1 und 2 ECG werden gegenüber Unternehmern abbedungen.
- Eine Bestellung ist ein verbindliches Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
- Im Geschäft kommt der Kaufvertrag mit Bezahlung an der Kassa zustande.
- Kerschhaggl kann Bestellungen ablehnen, insbesondere bei offenen Fälligkeiten oder fehlender Lieferbarkeit. Bei Lieferausfall eines Vorlieferanten darf Kerschhaggl gleichwertige Ersatzartikel anbieten; ohne Zustimmung des Kunden wird nicht ersetzt.
§ 3 Preise, Pfand und Leergut
- Es gelten die zum Bestellzeitpunkt gültigen Preise bzw. die vereinbarten Konditionen. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer. Abgaben wie Alkohol- und Biersteuer sind im Preis enthalten.
- Pfand für Mehrweggebinde (Flaschen, Kisten, Fässer, Paletten) wird gesondert verrechnet und bei Rückgabe gutgeschrieben.
- Gutgeschrieben wird nur Leergut, das Kerschhaggl selbst führt, in sauberem Zustand und sortenrein in vollständigen Gebinden. Beschädigtes oder fremdes Leergut kann zurückgewiesen werden.
- Für Einweggebinde gilt das gesetzliche Einwegpfand; die Rücknahme erfolgt nach den Vorgaben des österreichischen Pfandsystems.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
- Kerschhaggl liefert innerhalb des Liefergebiets frei Haus, sofern nichts anderes vereinbart ist. Lieferungen außerhalb des Liefergebiets erfolgen nach Vereinbarung.
- Liefertermine sind unverbindlich, außer sie wurden ausdrücklich als fix vereinbart. Höhere Gewalt, Witterung, Straßensperren und Lieferausfälle von Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist angemessen.
- Der Kunde sorgt für eine mit Lkw erreichbare, sichere Abladestelle und für eine empfangsberechtigte Person. Kann aus Gründen beim Kunden nicht zugestellt werden, darf Kerschhaggl die Kosten einer neuerlichen Zufahrt verrechnen.
- Die Gefahr geht mit Übergabe an den Kunden oder bei Abholung mit Aushändigung auf ihn über. Bei Verbrauchern gilt § 7b KSchG.
§ 5 Zahlung, Verzug und Eigentumsvorbehalt
- Rechnungen an Unternehmer sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Geschäft und bei Verbrauchern ist sofort zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug von Unternehmern fallen Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 458 UGB) an; darüber hinausgehende Mahn- und Inkassokosten werden ersetzt, soweit sie zweckmäßig sind. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zinsen.
- Bei Zahlungsverzug darf Kerschhaggl weitere Lieferungen von Vorauszahlung abhängig machen oder zurückhalten und gewährte Sonderkonditionen für künftige Lieferungen widerrufen.
- Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kerschhaggl. Unternehmer dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen; sie treten die daraus entstehenden Forderungen bis zur vollständigen Bezahlung an Kerschhaggl ab, vermerken die Abtretung in ihren Büchern und legen sie auf Verlangen offen.
§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge
- Unternehmer haben die Ware bei Übernahme zu prüfen. Fehlmengen, Bruch und offensichtliche Mängel sind sofort am Lieferschein zu vermerken; versteckte Mängel sind binnen 3 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Ohne rechtzeitige Rüge sind Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtumsanfechtung ausgeschlossen (§ 377 UGB).
- Gegenüber Unternehmern leistet Kerschhaggl bei berechtigter Mängelrüge nach eigener Wahl Austausch oder Gutschrift. Gegenüber Unternehmern ist die Vermutung des § 924 ABGB ausgeschlossen.
- Kein Mangel sind handelsübliche Abweichungen bei Naturprodukten (z. B. Etikett, Gebinde, Jahrgang, sofern kein bestimmter Jahrgang vereinbart wurde) sowie Schäden durch unsachgemäße Lagerung beim Kunden (Hitze, Frost, Licht) oder Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums nach Übergabe.
- Verbrauchern stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt zu.
§ 7 Haftung
- Kerschhaggl haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur für Sachschäden ausgeschlossen.
- Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; dies gilt nicht für Personenschäden und bei Vorsatz.
§ 8 Event-Belieferung und Rücknahme
- Nicht geöffnete Ware aus einer Event-Lieferung nimmt Kerschhaggl zurück und schreibt sie zum verrechneten Preis voll gut.
- Voraussetzung ist, dass die Ware originalverpackt, unbeschädigt und ordnungsgemäß gelagert ist. Kartons, Trays und Kisten müssen vollständig und unbeschädigt sein.
- Fassbier wird gutgeschrieben, solange das Fass nicht angeschlagen und die Plombe unversehrt ist.
- Die Rückgabe erfolgt binnen 3 Werktagen nach Veranstaltungsende, gemeinsam mit Leergut und Leihgeräten. Zurückgenommen wird nur Ware, die Kerschhaggl für diese Veranstaltung geliefert hat.
- Abgerechnet wird nach Rücknahme und Kontrolle der Restmengen und des Leerguts.
§ 9 Leihgeräte
- Leihgeräte (z. B. Schankanlagen, Kühlgeräte, Kühlanhänger, Bierzeltgarnituren, Gläser) bleiben Eigentum von Kerschhaggl. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder an einen anderen Ort gebracht werden.
- Der Kunde übernimmt die Geräte in einwandfreiem Zustand, behandelt sie sachgemäß und schützt sie vor Diebstahl und Witterung. Schankanlagen und CO₂-Flaschen sind nach Einweisung und den Sicherheitshinweisen zu bedienen.
- Der Kunde haftet ab Übernahme bis zur Rückgabe für Bruch, Beschädigung und Verlust und ersetzt diese zum Wiederbeschaffungswert. Normale Abnutzung ist ausgenommen. Verbraucher haften nur bei Verschulden.
- Die Reinigung der Geräte führt Kerschhaggl generell selbst durch und verrechnet sie laut aktueller Preisliste.
- Die Rückgabe erfolgt vollständig zum vereinbarten Termin. Bei verspäteter Rückgabe darf Kerschhaggl die Leihgebühr für jeden weiteren Tag verrechnen.
§ 10 Jugendschutz
- Alkoholische Getränke werden nur nach den Bestimmungen des Tiroler Jugendgesetzes abgegeben: kein Alkohol unter 16 Jahren, keine gebrannten alkoholischen Getränke (auch in Mischgetränken) unter 18 Jahren.
- Kerschhaggl ist berechtigt, einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen und die Abgabe ohne Altersnachweis zu verweigern.
- Bei Event-Lieferungen ist der Veranstalter für die Einhaltung des Jugendschutzes beim Ausschank verantwortlich.
§ 11 Datenschutz
Kerschhaggl verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung gemäß DSGVO. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter www.kerschhaggl.at.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaates unberührt.
- Erfüllungsort ist 6275 Stumm. Gerichtsstand für Unternehmer ist das für 6275 Stumm sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.
- Änderungen und Nebenabreden mit Unternehmern bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Gegenüber Unternehmern tritt an ihre Stelle eine wirksame Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
